Service und Vergütung

Als Notar bin ich zur Neutralität verpflichtet. Ich verstehe mich als Berater auf Augenhöhe. Mein Team und ich betreuen Ihr Anliegen mit Engagement und Kompetenz und immer mit dem Ziel vor Augen, im besten Interesse aller Beteiligten zu handeln.

Für die Ausübung meines Amtes als Notar bin ich an meinen Amtssitz in Wentorf bei Hamburg im Amtsgerichtsbezirk Reinbek gebunden. Das bedeutet, dass ich sämtliche Beurkundungen und Beglaubigungen ausschließlich innerhalb der Grenzen dieses Gerichtsbezirks vornehmen darf. Allerdings haben bei mir errichtete Urkunden oder durchgeführte Beglaubigungen selbstverständlich Gültigkeit im ganzen Bundesgebiet. Das bedeutet, dass ich auch Beurkundungen von Immobilienverkäufen oder Übertragungen für das ganze Bundesgebiet vornehmen kann oder auch beispielsweise die Gründung einer GmbH mit künftigem Sitz in einem ganz anderen Amtsgerichtsbezirk bei mir beurkundet werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Erbscheinsanträge, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Testamente und Erbverträge und sämtliche anderen notariell abzuwickelnden Rechtsgeschäfte. Um es etwas vereinfacht auszudrücken: Im meiner Notarkanzlei in Wentorf können sich ein Flensburger und ein Münchner treffen um in Köln eine GmbH zu gründen oder in Leipzig ein Haus zu verkaufen.


Vergütung:
Die Vergütung des Notars ist für ganz Deutschland einheitlich geregelt. Rechtsgrundlage ist dabei das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es macht also für die Gebührenhöhe keinen Unterschied, ob Sie eine Angelegenheit in dem einen oder anderen Bundesland oder bei dem einen oder anderen Notar beurkunden oder beglaubigen lassen.

Häufig kommen Fragen auf, ob die Tätigkeit eines Notars auch von einer Rechtschutzversicherung abgedeckt wird. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da Rechtschutzversicherungen nur im Streitfall greifen.

Wir bemühen uns um maximale Transparenz beim Thema Vergütung. Gerne können Sie im Rahmen einer unverbindlichen Anfrage die Kostenfrage vorab klären lassen.

Wir haben Zeit für Sie – flexibel und nach Ihren Bedürfnissen

Alle Beteiligten an einer möglichen Beurkundung oder Beglaubigung haben spezielle Herausforderungen.  Ganz gleich ob Sie Unternehmer oder Privatpersonen oder ob Ihre Familie nur selten im Jahr zusammenkommt. Wir helfen Ihnen zeitnah weiter und vergeben an Ihren Bedürfnissen orientierte Termine auch am Abend oder an Wochenenden.

Formulare zum Download

Wir bemühen uns immer um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten. Als eine Serviceleistung für Sie, um Ihre Anliegen noch schneller bearbeiten zu können, haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Dokumente auszufüllen und uns vorab zuzusenden.

Anfahrt und Zugang

Unsere Kanzlei ist barrierefrei zu betreten. Die Adresse lautet: [Maps-Link]  Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg. Der Eingang zum Gebäude weist in Richtung der Straße Zwischen den Toren. Kostenlose öffentliche Parkplätze sind rund um das Gebäude in den Straßen “Am Casinopark” und “Zwischen den Toren” verfügbar.

Eine Zugangsskizze finden Sie hier:

 

Zur besseren Orientierung hier eine Außenaufnahme des Gebäudes:

 

Ihr Notar in Wentorf