Ihr Notar in Wentorf bei Hamburg

 

Seit dem 1. November 2022 bin ich in Wentorf bei Hamburg zum Notar bestellt. Meine Kanzlei hat ihren Sitz Am Casinopark 15, 21465 Wentorf. Als Notar beurkunde und beglaubige ich am Standort in Wentorf bei Hamburg in sämtlichen Notarangelegenheiten für Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen. Gemeinsam mit meinem erfahrenen Team stehe ich Ihnen für sämtliche notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Dazu gehören Immobiliengeschäfte, Gesellschaftsverträge, Eheverträge und Testamente sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung. Wir bearbeiten Ihr Anliegen zeitnah und professionell.

Als Ihr unparteiischer Notar berate ich die Beteiligten eines Vertrages umfassend, auf Augenhöhe mit Überblick und viel Erfahrung in schwierigen Gestaltungsfragen.

Für besonders bedeutsame Rechtsakte sieht der Gesetzgeber vor, dass diese von einem Notar zu beurkunden sind. Die Aufgabe des Notars ist es, über die Tragweite der jeweiligen Geschäfte aufzuklären und für eine rechtssichere Gestaltung zu sorgen. Sie dürfen von uns sowohl eine rechtlich sichere als auch schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.

Mein Anspruch an meine Arbeit ist es, meine Urkundenentwürfe zügig zu fertigen und dabei die Beteiligten optimal mit einzubeziehen. Mein Notarteam mit qualifiziertem Fachpersonal sorgt nach der Beurkundung für eine schnelle und reibungslose Umsetzung der Urkunden. Unser Ziel ist es, dass alle Beteiligten eines Vertrages zufrieden sind und sich dabei umfassend beraten fühlen.

Als Notar bin ich für die Ausübung meiner Tätigkeit an meinen Amtssitz in Wentorf bei Hamburg im Amtsgerichtsbezirk Reinbek gebunden. Das bedeutet, dass ich alle Beurkundungen und Beglaubigungen innerhalb dieses Gerichtsbezirks durchführen muss. Die von mir erstellten Urkunden und Beglaubigungen sind jedoch im gesamten Bundesgebiet gültig. Daher kann ich auch Beurkundungen für Immobilienverkäufe oder Übertragungen im gesamten Bundesgebiet durchführen. Dementsprechend kann ich auch die Gründung einer GmbH mit Sitz in einem anderen Amtsgerichtsbezirk beurkunden oder Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamente und Erbverträge sowie andere notarielle Rechtsgeschäfte abwickeln, auch wenn die Beteiligten nicht im Amtsgerichtsbezirk Reinbek wohnen.
Um es stark vereinfacht auszudrücken: Ein Flensburger und ein Münchner können sich in meiner Notarkanzlei in Wentorf treffen, um beispielsweise in Köln eine GmbH zu gründen oder in Leipzig ein Haus zu verkaufen.